Zwei Themen, bei denen viele Unternehmer innerlich zusammenzucken: DSGVO und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Beide klingen nach Bürokratie, Risiko und teuren Anwälten. Dabei ist die Realität für die meisten Betriebe in der Region deutlich entspannter.
DSGVO: Was tatsächlich nötig ist
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt auch für deine Webseite – aber die Grundanforderungen sind überschaubar:
Eine Datenschutzerklärung, die erklärt, welche Daten gesammelt werden und warum. Ein Impressum mit den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Ein Cookie-Banner, wenn externe Inhalte oder Tracking-Tools wie Google Analytics eingesetzt werden. SSL-Verschlüsselung (das „https://“ in der Adresszeile) – heute ohnehin Standard bei jedem seriösen Hoster.
Für die Datenschutzerklärung gibt es kostenlose Generatoren, die rechtssichere Texte erzeugen. Professionell aufgesetzte WordPress-Seiten haben das alles von Anfang an integriert.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Pflicht und SEO-Vorteil zugleich
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für viele Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Die Anforderungen betreffen unter anderem Kontraste, Schriftgrößen, Tastaturnavigation und Alt-Texte für Bilder.
Hier liegt der doppelte Gewinn: Wer seine Webseite barrierefrei gestaltet, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern verbessert gleichzeitig das Google-Ranking. Saubere Überschriftenstruktur, lesbare Texte, optimierte Bilder mit Alt-Texten – das ist auch SEO-technisch wertvolles Handwerk. Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung sind keine Gegensätze. Sie zahlen auf dasselbe Ziel ein: eine Webseite, die für Menschen und Suchmaschinen gleichermaßen funktioniert.
Ein Betrieb in Dillingen oder Illertissen, der seine Webseite barrierefrei und datenschutzkonform aufstellt, schützt sich rechtlich – und positioniert sich gleichzeitig besser in den Suchergebnissen.
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